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   BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 80.94   

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BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 80.94 (https://dejure.org/1995,8457)
BVerwG, Entscheidung vom 25.01.1995 - 1 WB 80.94 (https://dejure.org/1995,8457)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Januar 1995 - 1 WB 80.94 (https://dejure.org/1995,8457)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Versetzung eines Berufssoldaten auf einen Oberstabsfeldwebel-Dienstposten - Anforderungen an die Verteilung des Besetzungsrechtes für einen Dienstposten zwischen den Teilstreitkräften - Vereinbarkeit des Planstellenproporzes im Bereich der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 28.08.1990 - 1 WB 17.90

    Zuweisung nicht teilstreitkraftspezifischer Dienstposten

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 80.94
    Die Zuweisung von Dienstposten innerhalb zentraler militärischer Einrichtungen (hier Militärischer Abschirmdienst) an die einzelnen Teilstreitkräfte unterliegt als organisatorische Maßnahme nicht der richterlichen Kontrolle (im Anschluß anBeschluß vom 28.8.1980 - 1 WB 17.90 = DokBer (B) 1990, 287).

    Im Rahmen der Organisationsgewalt des BMVg liegt es, wie er nicht teilstreitkraftspezifische Dienstposten im MAD den einzelnen TSK zur Besetzung zuweist (vgl.Beschlüsse vom 29. Oktober 1986 - BVerwG 1 WB 93.85 - <NZWehrr 1987, 120 - nur Leitsatz>, vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 54.84 - undvom 28. August 1990 - BVerwG 1 WB 17.90 - ).

  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 37.83

    Wehrrecht - Konkurrentenklage - Militärische Verwendungsentscheidung -

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 80.94
    Vielmehr entscheidet der militärische Vorgesetzte über die Verwendung eines Soldaten allein nach Maßgabe des dienstlichen Bedürfnisses nach seinem pflichtgemäßen Ermessen (ständige Rechtsprechung des Senats: vgl.Beschluß vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 37.83, 113.84 - <BVerwGE 76, 336 [340]> m.w.N.).
  • BVerwG, 27.07.1977 - 1 WB 19.76

    Fernschriftliche Bekanntgabe - Anfechtbarkeit - Herausgehobener Dienstposten -

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 80.94
    Dieser vermeintliche Anspruch war nicht Gegenstand des Vorverfahrens, da sich der Antrag des Antragstellers vom 27. Januar 1992, die Beschwerde vom 5. Juni 1992 und der Beschwerdebescheid des BMVg vom 17. September 1992 ausschließlich auf einen der beiden neu eingerichteten Oberstabsfeldwebel-Dienstposten Ermittler/Befrager bei der MAD-Stelle ... bezogen und Gegenstand des gerichtlichen Antragsverfahrens nach der Wehrbeschwerdeordnung nur sein kann, was Gegenstand des Vorverfahrens war (vgl.Beschluß vom 27. Juli 1977 - BVerwG 1 WB 19.76 - <BVerwGE 53, 321 [325]>).
  • BVerwG, 11.11.1975 - 1 WB 24.75
    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 80.94
    Das folgt ohne weiteres aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung (vgl.Beschluß vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95>).
  • BVerwG, 11.05.1993 - 1 WB 10.93

    Gerichtliches Antragsverfahren - Antragsbegehren - Konkretisierung des Begehrens

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 80.94
    Ein derart unbestimmtes, nicht konkretisiertes Begehren kann nicht zum Gegenstand eines Verpflichtungsantrags vor den Wehrdienstgerichten gemacht werden, da hierauf eine inhaltlich genau abgegrenzte und vollstreckbare Entscheidung nicht ergehen könnte (vgl.Beschluß vom 11. Mai 1993 - BVerwG 1 WB 10.93 - m.w.N.).
  • BVerwG, 26.02.1992 - 1 WB 133.90

    Soldatengesetz - Dienstpostenwechsel

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 80.94
    Nur dann, wenn die Organisationsmaßnahme ihrerseits gezielt gegen einen Soldaten gerichtet ist und diesem gegenüber gewissermaßen als Vorwand für eine Personalentscheidung dienen soll, unterliegt sie der gerichtlichen Nachprüfung wie eine Einzelmaßnahme (vgl.Beschluß vom 26. Februar 1992 - BVerwG 1 WB 133.90 - <BVerwGE 93, 232 [BVerwG 26.02.1992 - 1 WB 133/90]> m.w.N.).
  • BVerwG, 18.04.1989 - 1 WB 141.88
    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 80.94
    Im übrigen gäbe ein Zuordnungswechsel im Einzelfall dem Antragsteller keinen Anspruch, daß auch zu seinen Gunsten ein solcher Wechsel vorgenommen würde, da in abweichenden Einzelentscheidungen noch keine das Ermessen der zuständigen Stelle bindende Übung gesehen werden kann, die ihrerseits schon einen Anspruch auf Gleichbehandlung begründen würde (vgl.Beschluß vom 18. April 1989 - BVerwG 1 WB 141.88 - ).
  • BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 20.94

    Konkurrentenklage im Fall der Beförderung eines Soldaten zum Dozent für Wehr- und

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 80.94
    Daß sich die Auswahl besser beurteilter Konkurrenten im Rahmen des Beurteilungsspielraums der personalführenden Stelle hält, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl.Beschluß vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 20.94 - m.w.N.), und es liegt auch in Ermessen der zuständigen Stelle, welche Gewichtung sie den Vorverwendungen beimißt (vgl.Beschluß vom 22. April 1991 - BVerwG 1 WB 61.91 -).
  • BVerwG, 22.04.1992 - 1 WB 61.91

    Einhaltung des Grundsatzes der Vorverwendung bei der Beförderung eines Offiziers

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 80.94
    Daß sich die Auswahl besser beurteilter Konkurrenten im Rahmen des Beurteilungsspielraums der personalführenden Stelle hält, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl.Beschluß vom 23. August 1994 - BVerwG 1 WB 20.94 - m.w.N.), und es liegt auch in Ermessen der zuständigen Stelle, welche Gewichtung sie den Vorverwendungen beimißt (vgl.Beschluß vom 22. April 1991 - BVerwG 1 WB 61.91 -).
  • BVerwG, 20.02.1985 - 1 WB 54.84

    Verwendungsbereiche - Zuordnung der Dienstposten - Organisationsrecht

    Auszug aus BVerwG, 25.01.1995 - 1 WB 80.94
    Im Rahmen der Organisationsgewalt des BMVg liegt es, wie er nicht teilstreitkraftspezifische Dienstposten im MAD den einzelnen TSK zur Besetzung zuweist (vgl.Beschlüsse vom 29. Oktober 1986 - BVerwG 1 WB 93.85 - <NZWehrr 1987, 120 - nur Leitsatz>, vom 20. Februar 1985 - BVerwG 1 WB 54.84 - undvom 28. August 1990 - BVerwG 1 WB 17.90 - ).
  • BVerwG, 18.01.1994 - 1 WB 54.93

    Verwendung eines Berufssoldaten - Versetzung auf einen anderen Dienstposten -

  • BVerwG, 29.10.1986 - 1 WB 93.85

    Eignung als hauptamtlicher Jugendoffizier - Vorverwendung als Kompaniechef -

  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 WB 100.96

    Nachbesetzungen von A 15-Dienstposten - Anwendung der Richtlinien zur Versetzung

    Das folgt ohne weiteres aus dem Grundsatz der Gewaltenteilung (vgl. Beschluß vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 80.94 - ).

    Im Rahmen der Organisationsgewalt des BMVg liegt es, wie er nicht TSK-spezifische Dienstposten im AStudÜbBw den einzelnen TSK zur Besetzung zuweist (vgl. Beschlüsse vom 26. Oktober 1986 - BVerwG 1 WB 93.85 - <NZWehrr 1987, 120 - nur Leitsatz ->, vom 28. August 1990 a.a.O. und vom 25. Januar 1995 a.a.O.).

  • BVerwG, 06.01.2012 - 1 WDS-VR 7.11

    Auswahlentscheidung bei Besetzung eines militärischen Dienstpostens;

    Das folgt aus dem im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Grundsatz der Gewaltenteilung (stRspr, Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 80.94 - Buchholz 236.1 § 10 Nr. 4, vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 100.96 - und vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 32.97 -).
  • BVerwG, 27.01.2000 - 1 WB 67.99

    Anspruch des Soldaten auf eine bestimmte örtliche oder fachliche Verwendung aus

    Es handelt sich dabei vielmehr in erster Linie um Zweckmäßigkeitsfragen, die bei der richterlichen Kontrolle einzelner Personalmaßnahmen als vorgegeben hingenommen werden müssen (stRspr.: vgl. Beschlüsse vom 11. November 1975 - BVerwG 1 WB 24.75 - <BVerwGE 53, 95 [97]> und vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 80.94 - ).
  • BVerwG, 20.03.2012 - 1 WB 70.11

    Überprüfung der Auswahlentscheidungen der Stammdienststelle für einen streitigen

    Das folgt aus dem im Rechtsstaatsprinzip wurzelnden Grundsatz der Gewaltenteilung (stRspr.: Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 80.94 - Buchholz 236.1 § 10 Nr. 4, vom 9. April 1997 - BVerwG 1 WB 100.96 -, vom 27. Januar 1998 - BVerwG 1 WB 32.97 -, vom 6. Januar 2012 - BVerwG 1 WDS-VR 7.11 - und vom 24. Januar 2012 - BVerwG 1 WB 53.11 -).
  • BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 21.98

    Bewerbung eines Zeitsoldaten um einen bei der "NATO EF 2000 and Tornado

    Die Auswahl der Soldaten für die jeweilige Verwendung steht dem BMVg im Rahmen seiner Organisationsgewalt zur Gestaltung der Streitkräfte zu und unterliegt nach ständiger Rechtsprechung des Senats nicht der gerichtlichen Kontrolle auf ihre Zweckmäßigkeit hin (vgl. Beschlüsse vom 25. Januar 1995 - BVerwG 1 WB 80.94 - und vom 13. Oktober 1998 - BVerwG 1 WB 27.98 - m.w.N.).
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